Wer einen Pflanzenschutz-Sachkunde-Nachweis besitzt und ihn anwenden will, muss belegen können, dass er sich regelmäßig auf diesem Gebiet fortbildet. dies ist nötig, da sich die gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz ständig ändert: Es treten neue Schädlinge und Krankheiten auf, Mittel verlieren ihre Zulassung oder neue Zulassungen oder Genehmigungen kommen neu dazu, Anwendungsauflagen werden verändert.

Der Fortbildungspflicht ist nachgekommen, wer in einem 3-jahres-Zeitraum vier Stunden anerkannte Fortbildung nachweisen kann. Dies bezieht sich auf 3-Jahres Intervalle. Im Jahr 2019 beginnt ein neues Intervall und endet im Jahr 2021. In unseren beiden Obstbau-Fachveranstaltungen werden jeweils zwei Stunden als Pflanzenschutz-Sachkunde-Fortbildung anerkannt: Markgräfler Steinobsttag am 21.1.2019 und IP-Pflanzenschutzabend am 12.3.2019 (siehe Veranstaltungen).

Weitere anerkannte Veranstaltungen bieten das Landratsamt und andere Organisationen im Wein- und Gemüsebau sowie in der Landwirtschaft an.