Das Engagement der landwirtschaftlichen Verbände (Bauernverband, Weinbauverband, Fachgruppen Obst und Gemüse) hat sich gelohnt:

Der Koalitionsausschuss im Bundestag hat sich am 28. August darauf geeinigt, dass die 70-Tage Regelung nicht auf 50 Tage verkürzt wird, sondern in der Form bestehen bleibt. Die Regelung besagt, dass Saisonarbeiter bis zu 70 Tage im Jahr sozialversicherungsfrei beschäftigt werden dürfen. Die 70 Tage Arbeitszeit sind gerade für unsere Obst- und Weinbaubetriebe mit Saisonarbeit von Mai bis Oktober wichtig.