Aufruf an Streuobstbaumbesitzer oder –Pächter im Landkreis Lörrach

Landwirtschaftsminister Peter Hauk MdL: „Baden-Württemberg führt die Fördermaßnahme zum fachgerechten Schnitt von Streuobstbäumen fort“

Wer Interesse hat seine Obstbäume zu pflegen und auch noch finanzielle Unterstützung vom Land BW hierfür erhalten möchte, kann sich bei uns beraten lassen und anmelden. Die Antragsfrist beim Regierungspräsidium endet im Juni 2020.

Förderung Baumschnitt – Was wird gefördert?

Gefördert wird der fachgerechte Schnitt von großkronigen Kern- und Steinobstbäumen ab dem 3. Standjahr auf Streuobstwiesen im Außenbereich, d.h. außerhalb des Siedlungsbereiches oder dem Geltungsbereich von Bebauungsplänen.
Grundsätzlich sind Kern- und Steinobstbäume mit einer Mindeststammhöhe von 1,40 Meter förderfähig. Brennkirschen und Walnussbäume sind von der Förderung ausgenommen.
Pro Baum sind zwei Schnitte in fünf Jahren durchzuführen, die mit jeweils 15 Euro gefördert werden. Die Auszahlung der Förderung wird jährlich für die durchgeführten Schnittmaßnahmen beantragt.

Mehr zum Streuobstbau und dem neu aufgelegten Förderverfahren BaumschnittStreuobst und Informationen zur Antragsstellung erfahren Sie auf dem Streuobstportal des Landes unter www.streuobst-bw.info.

Anmeldungen und Informationen bei:
Obstbauberater Klaus Nasilowski Tel. 07621 / 410 – 4451; Email klaus.nasilowski@loerrach-landkreis.de
Vorsitzender Gert Willmann Tel. 07635 1796; Email buckhof@t-online.de